Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.11.1994

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   BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93   

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https://dejure.org/1994,1399
BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93 (https://dejure.org/1994,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 7 C 38.93 (https://dejure.org/1994,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 7 C 38.93 (https://dejure.org/1994,1399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß - Religionsgemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Beschränkung des auf natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Stiftungen; Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 24
  • NJW 1995, 1169
  • ZIP 1994, 1811
  • NVwZ 1995, 602 (Ls.)
  • NJ 1995, 215
  • DÖV 1995, 253
  • DtZ 1995, 212 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93
    Insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), der verlangt, daß sich eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen läßt (vgl. BVerfGE 78, 249 (278); st. Rspr.).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93
    Diese schwerwiegende Folge sieht die Gemeinsame Erklärung dann als nicht hinnehmbar an, wenn der gegenwärtige Rechtsinhaber das Eigentum oder das dingliche Nutzungsrecht redlich erworben hat, also im berechtigten Vertrauen auf den Bestand dieses Erwerbs (vgl. dazu näher BVerwGE 94, 279 (284 f.)).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen

    Diesem grundlegenden Ansatz des Vermögensgesetzes entspricht die in § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG zum Ausdruck kommende Wertung, daß sich nur Träger privaten und nicht auch solche sozialistischen Eigentums auf einen restitutionsausschließenden redlichen Erwerb berufen können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24 [ 27 f.]).

    Das sozialistische Eigentum - neben dem Volkseigentum also das Genossenschaftseigentum und das Eigentum der gesellschaftlichen Organisationen - bildete in bewußtem Gegensatz zum privaten Eigentum und speziell zum persönlichen Eigentum der Bürger die ökonomische Grundlage der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und aller Bürger (vgl. Art. 9 und 10 der Verfassung der DDR von 1968/74 und § 17 Abs. 1 ZGB) und war damit diejenige Eigentumsform, mit deren Hilfe die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung aufgebaut und durchgesetzt werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 8 C 13.08

    Restitution; Restitutionsausschlussgrund; Ausschluss der Restitution;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollten mit der Regelung des § 4 Abs. 2 VermG nicht nur alle Träger sozialistischen Eigentums von der Möglichkeit eines redlichen Erwerbs ausgeschlossen sein; Schutz vor der Rückgabe eines entzogenen Vermögenswertes verdienten vielmehr nur solche (redlichen) Erwerber, deren Eigentum nicht in die sozialistische Staatsordnung eingebunden war, sondern im Wesentlichen dem Eigentum Privater im Sinne des Rechtsverständnisses in der Bundesrepublik Deutschland entsprach (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24 ).

    Dieses wurde aber entsprechend dem persönlichen Eigentum der Bürger behandelt; so waren auf das sonstige private Eigentum wegen dessen inhaltlicher Verwandtschaft mit dem persönlichen Eigentum die Vorschriften der §§ 22 ff. ZGB entsprechend anwendbar (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - a.a.O. S. 29; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Mai 1995 - 1 BvR 590/95 - NJW 1995, 2281 ).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Diese Regelung ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - (BVerwGE 97, 24) ausgeführt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24 im Einzelnen ausgeführt hat, gehen die Vorschriften des Vermögensgesetzes über den redlichen Erwerb auf Nr. 3 Buchst. b der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 zurück.
  • BVerwG, 06.12.1994 - 7 B 132.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - dargelegt, daß eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) nicht zum Kreis der durch § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG Begünstigten (natürlichen Personen, Religionsgemeinschaften oder gemeinnützigen Stiftungen) zählt.

    Der Ausschluß aller Träger sozialistischen Eigentums von der Möglichkeit eines redlichen Erwerbs ist auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 -).

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99

    Redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; dingliches Nutzungsrecht;

    Soweit dem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 10 (S. 18 f.) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96

    Offene Vermögensfragen - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber,

    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß das Eigentum an einem Unternehmen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 VermG) gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG redlich erworben werden konnte, auch wenn - wie hier - § 4 Abs. 1 Satz 3 VermG nicht eingreift (vgl. BVerwGE 97, 24 [30 f.]; vgl. auch Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10, für die Herausgabe von Grundstücken als Bestandteile eines stillgelegten Unternehmens).
  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 29.01

    Wertausgleich; Ersatzanspruch; Genossenschaft, sozialistische; sozialistische

    Das sozialistische Eigentum bildete die ökonomische Grundlage der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft (vgl. Art. 9 und 10 Abs. 2 der Verfassung der DDR) und war damit diejenige Eigentumsform, mit deren Hilfe die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung aufgebaut und durchgesetzt werden sollte (vgl. hierzu Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24 ).
  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 13.01

    Wertausgleich; Ersatzanspruch; Genossenschaft, sozialistische; sozialistische

    Das sozialistische Eigentum bildete die ökonomische Grundlage der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft (vgl. Art. 9 und 10 Abs. 2 der Verfassung der DDR) und war damit diejenige Eigentumsform, mit deren Hilfe die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung aufgebaut und durchgesetzt werden sollte (vgl. hierzu Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24).
  • BVerwG, 06.02.1995 - 7 B 183.94

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Ausschluss juristischer Personen vom

    Der Senat hat mit Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - (VIZ 1995, 34) entschieden, daß die Beschränkung des restitutionsausschließenden redlichen Erwerbs auf natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Stiftungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
  • VG Potsdam, 14.02.2001 - 6 K 2739/97

    Anspruch auf Zahlung des Wertausgleiches an sich selbst anstelle des

  • VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
  • VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.1994 - 19 W 37/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4929
OLG Köln, 02.11.1994 - 19 W 37/94 (https://dejure.org/1994,4929)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.1994 - 19 W 37/94 (https://dejure.org/1994,4929)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 1994 - 19 W 37/94 (https://dejure.org/1994,4929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EVtr Anl. I Kap. III Sachgeb. A Abschn. III Nr. 19 a
    Regelung des EVtr über Herabsetzung der Gerichtskosten

  • rechtsportal.de

    EinigungsV Kap. III A Nr. 19a
    Herabsetzung der Gerichtskosten für Kostenschuldner im Beitrittsgebiet - Gerichtskosten, Herabsetzung, Einigungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 435
  • DtZ 1995, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 408/94

    Voraussetzungen der Ermäßigung der Gerichtsgebühren

    Die Regelung stellt für die Gebührenermäßigung allein darauf ab, ob der Kostenschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand im Beitrittsgebiet hat (vgl. OLG Düsseldorf, DtZ 1995, 295/296; OLG Köln, VersR 1995, 435/436).
  • OLG Nürnberg, 02.12.1997 - 1 U 1316/97

    Gebührenermäßigung für Kostenschuldner mit allgemeinem Gerichtsstand im

    Der Umstand, daß der Prozeß nicht im Beitrittsgebiet geführt wurde, sondern vor einem Gericht der alten Bundesländer, steht der Gebührenermäßigung nicht entgegen (ebenso BGH MDR 1996, 205 ; OLG Nürnberg - 5. Zivilsenat - AnwB1 1996, 644 = DtZ 1996, 280 f.; OLG Köln VersR 1995, 435 f = JurBüro 1995, 315; OLG Koblenz VersR 1996, 605; OLG Düsseldorf DtZ 1995295. KG JurBüro 1993, 149; Hamnann KostG , 27. Aufl., Vorbern.
  • OLG Nürnberg, 14.05.1996 - 5 W 1175/96
    Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist die Herabsetzung der Gerichtskosten auch dann anzuwenden, wenn der Kostenschuldner, der seinen allgemeinen Gerichtsstand im Beitrittsgebiet hat, das Verfahren vor einem Gericht in den alten Bundesländern betreibt (so auch BGH DtZ 1996, 59 ; OLG Düsseldorf, DtZ 1995, 295; Köln, VersR 1995, 435; Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., Vorbem. zu § 11 GKG ).
  • OLG Hamm, 07.11.2002 - 22 U 91/01

    Voraussetzung der Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei im Beitrittsgebiet

    Es entspricht zwischenzeitlich der herrschenden Ansicht, dass die Tatsache, dass der Prozess nicht im Beitrittsgebiet, sondern in {den alten Bundesländern geführt wird, dem Eingreifen der Gebührenermäßigung nicht entgegen steht (BGH, MDR 1996, 205 f.; OLG Nürnberg, JurBüro 1998, 427 f.; OLG Köln, VersR 1995, 435 f.; OLG Köln, JurBüro 1995, 315 ; OLG Koblenz, VersR 1996, 605 ; OLG Düsseldorf, DtZ 1995, 295; KG, JurBüro 1995, 149; Markl/Meyer, GKG , 4. Aufl., § 12 Rdn. 32; Hartmann/Albers, Kostengesetze, Vorbemerkungen zu § 11 GKG ).
  • OLG München, 24.08.1998 - 11 W 1423/98
    Mit der von der Rechtsmittelführerin zitierten Gegenauffassung (insbesondere OLG Köln DtZ 1995, 212 = VersR 1995, 435) hat sich der Senat bereits (auf Gegenvorstellung der BvS) auseinandergesetzt.
  • OLG Köln, 07.08.1996 - 17 W 219/96
    Der Senat folgt der wohl überwiegenden obergerichtlichen Auffassung (BGH, MDR 1996, 205; OLG Düsseldorf DtZ 1995, 295; OLG Köln - 19. ZS -, DtZ 1995, 212), die die teilweise in der Rechtsprechung vertretene Gegenmeinung (OLG München, JurBüro 1995, 147; OLG Stuttgart, JurBüro 1996, 201) unter Hinweis darauf ablehnt, daß die klare gesetzliche Regelung nicht den territorialen Geltungsbereich sondern den Kreis der Normadressaten der Gebührenermäßigung begrenzt.
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